Entsorgungshinweise

Verpackungsgesetz (VerpackG)
Hinsichtlich der von uns erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten, mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach §7 VerpackG dem bundesweit tätigen System der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.
Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de

Batteriegesetz (BattG)
Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden.
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch unentgeltlich an (Ralf Hottmeyer, Akkus - Batterien und Telekommunikation, Hauptstr. 69, 52146 Würselen) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und Ralf Hottmeyer sagen Dankeschön.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Batteriekennzeichnung mit einer durchgestrichenen MülltonnePb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Unter www.grs-batterien.de findet man weiterführende Informationen zum Rücknahmesystem.

Batteriegesetz (BattG) und Pfandpflicht für Starterbatterien
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gem. BattG gesetzlich verpflichtet. Starterbatterien können dem Verkäufer an einer seiner Verkaufsstellen (auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden. Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten Batterie ein Pfand in Höhe von 7.50EUR inkl. MwSt. zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird. Starterbatterien enthalten Blei und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind die Starterbatterien mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem Zusatz Pb (Blei) versehen.

Einen entsprechenden Entsorgungsvertrag haben wir mit Johnson Controls Autobatterie GmbH abgeschlossen, damit die Starterbatterien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt und verwertet werden.

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Diese wichtigen Hinweise sind im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

  1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
    Besitzer von Altgeräten haben diese eine vom unsortierten Siedlungsabfall getrennte Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
    Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach §14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
    Batteriekennzeichnung mit einer durchgestrichenen MülltonneAnhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe nebenstehende Abbildung).
  2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten
    Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem zu trennen sind. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie im ear-Portal.
  3. Hinweis zum Datenschutz
    Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Elektro- und Elektroaltgerätegesetz (ElektroG)
Das deutsche ElektroG ist Umsetzung der EU Richtlinien WEEE und RoHS. Wir - Ralf Hottmeyer - ist in der Funktion als Händler und Distributor grundsätzlich kein Hersteller im Sinne des ElektroG. Wir bieten als Handelsunternehmen nur Produkte verschiedenster Hersteller und Lieferanten an, die den Erfordernissen des ElektroG entsprechen. Die Registrierungsnummern der im Angebot befindlichen Hersteller sind geprüft worden. Weitere Informationen unter www.stiftung-ear.de

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